Aus Meister-BAföG wird Aufstiegs-BAföG

Aus dem „Meister-BAföG“ wird das neue „Aufstiegs-BAföG“.

 

 

Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer unserer Meisterlehrgänge können sich ab dem 01. August 2016 über höhere Zuschussanteile vom Staat freuen:

  • 100 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden gefördert (Fördersumme)
  • 40 % der Fördersumme als Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden)
  • 60 % der Fördersumme als Darlehen, davon 40 % Darlehensteilerlass bei bestandener Prüfung
  • Darlehen während der Lehrgangsteilnahme zins- und tilgungsfrei (längstens fünf Jahre)

Die Förderung ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig.

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