Bis zu 5 Tage Bildungszeit

Die KVS Ulm GmbH ist als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz in Baden-Würrtemberg anerkannt.

Das bedeutet, dass Teilnehmer der KVS Ulm GmbH an den Lehrängen die Möglichkeit haben sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der Arbeitsentgeltes.

Wofür kann Bildungszeit genommen werden?

Die bezahlte Bidungsfreistellung kann unter anderem genutzt werden:

- für die Prüfungsvorbereitungswochen zum IHK geprüften Meister für Kraftverkehr (Kraftverkehrsmeister)

- für die Prüfungsvoberitungswochen zum IHK geprüften Logistikmeister

- für die Kraftfahrer (Berufskraftfahrer) Weiterbildung

- Gefahrgutfahrer

usw.

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer mit Beschäftigungschwerpunkt in Baden-Würrtemberg deren Beschäftigungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht.

 

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