EU-Berufskraftfahrer Beschleunigte Grundqualifikation

Im gewerblichen Güterverkehr müssen Fahrerlaubnisneulinge seit dem 10.09.2009 und im gewerblichen KOM-Bereich seit dem 10.09.2008 eine „Grundqualifikation“ nachweisen. Berufseinsteiger/innen haben die Möglichkeit der „beschleunigten Grundqualifikation“. Die „beschleunigte Grundqualifikation“ umfasst 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, die nach Beendigung mit einer Pflichtprüfung vor der zuständigen IHK endet.

Mit modular aufgebauten Schulungsprogrammen gemäß den gesetzlichen Vorgaben bieten wir Fahrern/Fahrerinnen flexible Möglichkeiten, sich umfassend auf die Pflichtprüfungen vorzubereiten. Fuhrunternehmern/Fuhrunternehmerinnen garantieren wir dabei maximale Entlastung durch ganzheitliche Aus- und Weiterbildungskonzepte.

ZIEL

Erwerb beschleunigte Grundqualifikation mit IHK-Prüfung

Voraussetzung

Die beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr darf ab dem 18. Lebensjahr (C1, C1E) bzw. erst ab dem 21. Lebensjahr (C, CE) absolviert werden.

Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung, da die Prüfungssprache auf deutsch beschränkt ist.

ORT Ulm, Stuttgart, Aalen, Hüttlingen, Ellwangen, Schwäbisch Hall, Gaildorf, Bopfingen - nach Zulassung auch als Inhouse-Schulung möglich
DAUER 140 Unterrichtsstunden
TERMINE
Auf Anfrage
KOSTEN
Lehrgangsgebühr 2.450 €
Lernmittelgebühr 100 €
Prüfungsgebühr 120 € (kann je nach IHK variieren)

INHALT

BASISWISSEN LKW/BUS

  • Technische Ausstattung und Fahrphysik
  • Optimale Nutzung der kinematischen Kette
  • Sozialvorschriften
  • Risiken des Straßenverkehrs
  • Kriminalität u. Schleusung illegaler Einwanderer
  • Gesundheitsschäden vorbeugen
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Verhalten in Notfällen

SPEZIALWISSEN LKW

  • Ladungssicherung
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
  • Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens beiträgt
  • Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung

SPEZIALWISSEN BUS

  • Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
  • Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmen beiträgt
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung

PRAKTISCHE FAHRÜBUNGEN

Zuletzt aktualisiert am 2024-01-23 von Administrator.

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