Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtmasse 3,5 t (einschließlich Anhänger) oder ab Ferbruar 2022 im grenzüberschreitenden Verkehr auch mit Kraftfahrzeugen über 2,5 t. betreiben will, benötigt eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Unteren Verkehrsbehörde. Eine Unterscheidung nach der Zulassungart, ob PKW oder Anhänger besteht nicht; es kommt lediglich auf die zulässige Gesamtmasse des eingesetzten Kraftfahrzeuges inkl. Anhänger an.
ZIEL
Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
ORT |
Ulm |
DAUER |
100 Unterrichtsstunden |
TERMINE |
09.09.2024 - 20.09.2024 |
(Vollzeit, Neu-Ulm) |
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KOSTEN |
Lehrgangsgebühr |
990 € |
Lernmittelgebühr |
100 € |
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INHALT
RECHT
- Güterkraftverkehrsrecht
- Gewerberecht
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
KAUFMÄNNISCHE UND FINANZIELLE VERWALTUNG DES BETRIEBES
- Kostenrechnung
- Zahlungsverkehr
- Buchführung
- Versicherungswesen
- Marketing
TECHNISCHE NORMEN UND TECHNISCHER BETRIEB
- Beförderung gefährlicher Güter
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
STRASSENVERKEHRSSICHERHEIT
- Verkehrssicherheit
- Unfallverhütung
GRENZÜBERSCHREITENDER GÜTERKRAFTVERKEHR
- Grundzüge der Zollformalitäten
- Grundzüge der Bestimmungen zwischen den Mitgliedstaaten der EG sowie zwischen der Gemeinschaft und Drittländern
Zuletzt aktualisiert am 2024-06-26 von Administrator.