Fach- und Sachkundeprüfung Güterverkehr (Verkehrsleiter)

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtmasse 3,5 t (einschließlich Anhänger) oder ab Ferbruar 2022 im grenzüberschreitenden Verkehr auch mit Kraftfahrzeugen über 2,5 t. betreiben will, benötigt eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Unteren Verkehrsbehörde. Eine Unterscheidung nach der Zulassungart, ob PKW oder Anhänger besteht nicht; es kommt lediglich auf die zulässige Gesamtmasse des eingesetzten Kraftfahrzeuges inkl. Anhänger an.

ZIEL

Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens

ORT Ulm
DAUER 100 Unterrichtsstunden
TERMINE
auf Anfrage
KOSTEN
Lehrgangsgebühr 900 €
Lernmittelgebühr 100 €

INHALT

RECHT

  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Gewerberecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht

KAUFMÄNNISCHE UND FINANZIELLE VERWALTUNG DES BETRIEBES

  • Kostenrechnung
  • Zahlungsverkehr
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Marketing

TECHNISCHE NORMEN UND TECHNISCHER BETRIEB

  • Beförderung gefährlicher Güter
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge

STRASSENVERKEHRSSICHERHEIT

  • Verkehrssicherheit
  • Unfallverhütung

GRENZÜBERSCHREITENDER GÜTERKRAFTVERKEHR

  • Grundzüge der Zollformalitäten
  • Grundzüge der Bestimmungen zwischen den Mitgliedstaaten der EG sowie zwischen der Gemeinschaft und Drittländern

Zuletzt aktualisiert am 2024-03-18 von Administrator.

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