Fahrzeugführer/-innen, die kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut (Stück- und Schüttgut) auf Fahrzeugen befördern, müssen diesen Basiskurs absolvieren. Dieser Kurs vermittelt Ihnen schwerpunktmäßig die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Gefahrgutfahrers. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen von der Industrie- und Handelskammer eine ADRSchulungsbescheinigung ausgestellt. Damit sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Aufbaukursen Tank, Klasse 1 und Klasse 7 erfüllt.
ZIEL
Berechtigungsschein zum Transport gefährlicher Güter nach ADR Kapitel 8.2 (ADR-Schulungsbescheinigung)
ORT |
Neu-Ulm und Marbach |
DAUER |
18 Unterrichtsstunden |
TERMINE |
31.01.2024 - 02.02-2024 |
(Neu-Ulm) |
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KOSTEN |
Lehrgangsgebühr |
300 € |
Lernmittelgebühr |
30 € |
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INHALT
- Allg. Gefahreigenschaften
- Allgemeine Vorschriften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Zuletzt aktualisiert am 2024-06-27 von Administrator.