Mit der Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) vom 13.12.2016 wurde die Fortbildungspflicht klar definiert.
Der Umfang der Fortbildung beträgt 24 Unterrichtseinheiten, eine Unterrichtseinheit umfasst jeweils 60 Minuten. Die Fortbildung ist alle 4 Jahre zu absolvieren.
WAS BRINGT DER LEHRGANG?
Alle Ausbilder die eine qualitativ hochwertige Schulung durchführen möchten, sollten Profis sein um vor den Teilnehmern bestehen zu können.
ABSCHLUSS
Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung die auf Verlangen der Anerkennungsbehörde vorzulegen ist.
TEILNEHMER/INNEN
Ausbilderinnen und Ausbilder die Berufkraftfahrer Aus- und Weiterbildungen durchführen.
Voraussetzungen
Grundkenntnisse in den Kenntnisbereichen gem. Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
ORT |
Ulm |
DAUER |
8 Unterrichtsstunden à 60 Minuten (max. 15 Teilnehmer) |
TERMINE |
04.12.2024 |
(Modul Lasi-Trainer, Neu-Ulm) |
05.12.2024 |
(Modul Recht-Trainer, Neu-Ulm) |
06.12.2024 |
(Modul Technik-Trainer, Neu-Ulm) |
|
KOSTEN |
Lehrgangsgebühr pro Tag |
250 € incl. Verpflegung |
|
INHALT
Modul Lasi-Trainer
- Erfahrungsaustausch
- Aktuelle Rechtsprechung
- VDI 2700 vs. EN12195-1
- Sicherungsmitttel
- Praktische Umsetzung
- Methodik und Didaktik
Modul Recht-Trainer
- Erfahrungsaustausch
- Aktuelle Rechtsprechung
- Ausnahmen / Branchen
- Arbeits- und Lenkzeit
- Kontrollgerätevarianten
- Praktische Umsetzung
- Methodik und Didaktik
Modul Technik-Trainer
- Erfahrungsaustausch
- Aktuelle Rechtsprechung
- Aktuelle Fahrzeugtechnik
- Fahrassistenzsysteme
- Praktische Umsetzung
- Methodik und Didaktik
Zuletzt aktualisiert am 2024-08-29 von Bernd Berkau.