
Aus Meister-BAföG wird Aufstiegs-BAföG
Aus dem „Meister-BAföG“ wird das neue „Aufstiegs-BAföG“.
Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer unserer Meisterlehrgänge können sich ab dem 01. August 2016 über höhere Zuschussanteile vom Staat freuen:
- 100 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden gefördert (Fördersumme)
- 40 % der Fördersumme als Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden)
- 60 % der Fördersumme als Darlehen, davon 40 % Darlehensteilerlass bei bestandener Prüfung
- Darlehen während der Lehrgangsteilnahme zins- und tilgungsfrei (längstens fünf Jahre)
Die Förderung ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig.