Fortbildung von Ausbildern für BKF Schulungen

Mit der Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) vom 13.12.2016 wurde die Fortbildungspflicht klar definiert. Der Umfang der Fortbildung beträgt mindestens 3 Tage mit einem Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten; eine Unterrichtseinheit umfasst jeweils 60 Minuten.

Alle Ausbilder die eine qualitativ hochwertige Schulung durchführen möchten, sollten Profis sein um vor den Teilnehmern bestehen zu können.

Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die auf Verlangen der Anerkennungsbehörde vorzulegen ist.

Deshalb bieten wir Ihnen folgende Weiterbildungsbausteine an:

Modul Lasi-Trainer

Modul Technik-Trainer

Modul Recht-Trainer

http://www.kvs-ulm.de/lehrgaenge-details/items/weiterbildung-von-ausbilder.html

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