+++ Eilmeldung +++ Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte

Multilaterale Sondervereinbarung M 324

Alle ADR Schulungsbescheinigung und Schulungsnachweise der Gefahrgutbeauftragten die eine Gültigkeit

zwischen 01. März 2020 und dem 01. November 2020 haben,

müssen aufgrund M 324 erst bis spätestens 01. Dezember 2020 verlängert werden.

Die neuen Bescheinigungen werden dann mit Ablauf der alten Bescheinigung um fünf Jahre verlängert.

 

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