Kurzarbeit und Qualifikation

Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die Aufstockung auf bis zu 87 Prozent des Einkommens bis zum 30.09.2022 verlängert.
 
Wichtig ist, dass auch die Regeln zur Qualifizierung von Mitarbeitenden unverändert bleiben. Weiterhin werden die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.

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