Förderungen

Nicht nur Sie als Kursteilnehmer unserer Aus- und Weiterbildungen profitieren von Ihren neu erworbenen Kenntnissen. Auch immer mehr Arbeitgeber wissen den gezeigten Einsatz zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zu schätzen. Deshalb sind sie oft bereit, die Kursgebühren ganz oder teilweise zu übernehmen. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber einfach darauf an.

FÖRDERUNG NACH AFBG (MEISTER-BAFÖG/Aufstiegs-BAöG)

Bis zu 75% sparen

Gefördert werden alle Fortbildungsmaßnahmen in Vollzeit, Teilzeit oder Fernunterricht, die auf öffentlich-rechtliche Abschlüsse (IHK/HWK), gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen bzw. auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen an anerkannten Ergänzungsschulen vorbereiten.

Seit dem 01.08.2020 gilt die neue Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBGÄndG), damit wird aus dem bekannten „Meister-BAföG“ das neue „Aufstiegs-BAföG“. Für die Lehrgänge mit IHK-Prüfung, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, gibt es einen einkommens- und vermögensunabhängigen finanziellen Zuschuss für Lehrgangs- und Prüfungskosten. Dieser Zuschussanteil hat sich nun von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht. Ebenfalls wurde der mögliche Erlass des restlichen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei Bestehen der Prüfung von 25 auf 50 Prozent erhöht. Lehrgangsteilnehmer der KVS Ulm GmbH können diesen beim kommunalen Amt für Ausbildungsförderung beantragen.

Der neue Förderumfang umfasst:

  • höhere Fördersätze
  • höhere Zuschussanteile
  • höhere Freibeträge

Weiter Informationen erhalten Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de

Förderung für Soldaten

Der Arbeitsplatz Bundeswehr bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten der Einstiegs- und Aufstiegsförderung, verbunden mit einer sicheren Aussicht auf eine reibungslose Rückkehr in das zivile Erwerbsleben. Die Kraftverkehrs-Schule Ulm OHG verfügt als langjähriger Vertragspartner der Bundeswehr über fundierte Erfahrungen bei der Aus- und Weiterbildung und steht allen interessierten Soldaten mit modernen Qualifizierungskonzepten zur Seite. Neben den internen BFD-Maßnahmen können alle angebotenen Maßnahmen über den BFD gefördert werden.
Wir setzen gemeinsam mit Ihnen den wichtigen, im Berufsbildungsgesetz verankerten, ganzheitlichen Bildungsansatz um und können sehr schnell auf Veränderungen und neue Anforderungen sowohl fachlich als auch methodisch- didaktisch reagieren.

Förderungen durch den Bund

Im Rahmen des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" können zuwendungsberechtigte Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten der folgenden Maßnahmen erhalten:

  • betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer bzw. zur Berufskraftfahrerin
  • Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen

Bei den vorrangig geförderten betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse von 60% gewährt werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche die "KMU"-Kriterien der EU-Kommission erfüllen, können einen Zuschuss in Höhe von 70% der zuwendungsfähigen Kosten erhalten.
Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 60% gewährt werden. Die Förderung erhöht sich für KMU auf bis zu 70%.
Bei spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 25% gezahlt werden. Die Förderung erhöht sich für KMU auf bis zu 35%.
Information unter www.bag.bund.de

Förderungen durch die Agentur der Arbeit

Eine Finanzierung der beruflichen Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen wesentlich verbessern. Beurteilt werden Ihre eigenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, sowie Ihr bisheriger beruflicher Werdegang. Zusätzlich wird Ihre körperliche und geistige Eignung berücksichtigt. Entsprechend dieser Faktoren entscheidet die Agentur für Arbeit, ob der Abbau von Qualifikations- defiziten zur beruflichen Eingliederung führen kann. Wichtig sind hierbei der Bedarf am Arbeitsmarkt und Ihre Mobilitätsbereitschaft. Langfristiges Ziel ist die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
Eine Fortbildungsfinanzierung ist dann möglich, wenn die Weiterbildung für Ihre berufliche Eingliederung bei bestehender Arbeitslosigkeit oder deshalb notwendig ist, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder wenn die Notwendigkeit der Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist. Die Förderentscheidung liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Arbeitsagenturen. Zur Beurteilung, ob für Sie eine Weiterbildung wegen eines Qualifikationsdefizits notwendig ist, ist es erforderlich, dass Sie sich frühzeitig durch Ihre Agentur für Arbeit beraten lassen.
Sind die Voraussetzungen für eine Förderung vorhanden, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem die Übernahme der Weiterbildungskosten sowie die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes geregelt werden. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet, regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Innerhalb der Gültigkeit des Bildungsgutscheines können Sie eine unserer zertifizierten Maßnahmen auswählen. Die Ausfertigung des Bildungsgutscheins muss innerhalb des Gültigkeitszeitraumes und vor dem Beginn Ihrer Teilnahme bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.
Selbstverständlich verfügen wir über die für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit notwendigen Anerkennungen. Wir sind nicht nur DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert, sondern wir verfügen als Unternehmen auch über die Zertifizierung gemäß Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV).

Für folgende Lehrgänge haben wir eine Maßnahmenzertifizierung:

  • Logistikmeister
  • Meister für Kraftverkehr
  • Bkf Weiterbildung 5 Module
  • Gefahrgutfahrert
  • Berufskraftfahrer  TQ 1 Güter befördern