Rückwirkend zum 1. Januar erhalten erfolgreiche Absolventen einer Meisterprüfung einen Bonus von 3000 Euro. Das Kabinett beschloss am 14.03.2023 in München eine Erhöhung der bisher 2000 Euro hohen Prämie. Die Aufstockung gelte rückwirkend auch für alle erfolgreich absolvierten Weiterbildungsprüfungen zu einem vergleichbaren (schulischen) Abschluss.
Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die Aufstockung auf bis zu 87 Prozent des Einkommens bis zum 30.09.2022 verlängert.
Wichtig ist, dass auch die Regeln zur Qualifizierung von Mitarbeitenden unverändert bleiben. Weiterhin werden die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.
In der Warnstufe und den Alarmstufen ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet; bei mehrtägigen Veranstaltungen ist ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis alle drei Tage vorzulegen (§ 15 Absatz 2 Satz 2 CoronaVO). Veranstalterinnen und Veranstalter sind verpflichtet, die entsprechenden Nachweise zu kontrollieren (§ 6 CoronaVO).
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