News


Neue Kooperation

Liebe Kunden und Interessenten,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Weiterbildungsinstitut eine spannende Kooperation mit der Fahrschule Störmer eingegangen ist. Gemeinsam bieten wir Ihnen eine hochwertige Fahrerlaubnisausbildung (Fahrschule Störmer) und die beschleunigte Grundqualifikation (KVS Ulm) an. Diese Partnerschaft ermöglicht es uns, effizient und qualitativ hochwertig auf den Fahrermangel zu reagieren.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um weitere Informationen zu geben und Ihre Ausbildung zu planen. Gemeinsam werden wir den Fahrermangel effizient bewältigen.


Bayern erhöht Meisterbonus rückwirkend auf 3000 Euro

Rückwirkend zum 1. Januar erhalten erfolgreiche Absolventen einer Meisterprüfung einen Bonus von 3000 Euro. Das Kabinett beschloss am 14.03.2023 in München eine Erhöhung der bisher 2000 Euro hohen Prämie. Die Aufstockung gelte rückwirkend auch für alle erfolgreich absolvierten Weiterbildungsprüfungen zu einem vergleichbaren (schulischen) Abschluss.

Umzug 2023

Sie sind der richtige Kunde!

Wir haben die richtigen Mitarbeiter,

am richtigen Ort, zur richtigen Zeit.

Ab sofort finden alle unsere Schulungen in

der Finninger Straße 46, 89321 Neu-Ulm statt!

Das gesamte Team freut sich, Sie dort begrüßen zu dürfen.


Kurzarbeit und Qualifikation

Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die Aufstockung auf bis zu 87 Prozent des Einkommens bis zum 30.09.2022 verlängert.
 
Wichtig ist, dass auch die Regeln zur Qualifizierung von Mitarbeitenden unverändert bleiben. Weiterhin werden die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.

Liebe Seminarteilnehmer, Kunden und Geschäftspartner,

wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins Neue Jahr!

Bleiben Sie gesund!

 

Grüße vom gesamten KVS-Team


3 G

In der Warnstufe und den Alarmstufen ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet; bei mehrtägigen Veranstaltungen ist ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis alle drei Tage vorzulegen (§ 15 Absatz 2 Satz 2 CoronaVO). Veranstalterinnen und Veranstalter sind verpflichtet, die entsprechenden Nachweise zu kontrollieren (§ 6 CoronaVO).